§4b Kampfsituation
2. Aus einer RP-Situation wird in folgenden Fällen eine Kampfsituation:
Person A überfällt Person B während sich B in einem bewegenden Fahrzeug befindet. (Regel §0 Nr. 9a. entfällt) Person B hält an und schießt auf Person A nachdem Person A bereits auf das Fahrzeug von Person B geschossen hat.
III. Nach dem Call darf Person A das Fahrzeug von Person B disablen, die Insassen dürfen nicht getroffen werden.
Legende
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Diese Änderungen treten am Freitag, den 30.08.2019, um 14:00 Uhr in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen