Regeländerung: 08.04.2017 12:00 Uhr

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§7 Fahrzeuge

5.1. Bei einem Überfall dürfen Fahrzeuge nur bei nicht eingehaltener Forderung erpresst werden. Dies gilt pro Person. Wenn Person A sich ergibt aber Person B nicht darf auch nur das Fahrzeug von Person B erpresst werden.[/progressbar]

5.1.1 Fahrzeuge, die nicht erpresst werden dürfen dürfen trotzdem geklaut werden um die Ware zu verkaufen oder sie zu benutzen. Dabei ist sicherzustellen, dass diese unversehrt bleiben. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem, der das Fahrzeug klaut.



Diese Regel tritt ab dem 08.04.2017 um 12:00 Uhr in Kraft

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