Regeländerung: 18.05.2017 24:00 Uhr

*ALT*
*NEU*

§6 KAMPFSITUATION

14. Das Aufbrechen eines Fahrzeuges ist kein Beginn einer “Kampfhandlung”, erst die Alarmanlage oder das Einsteigen/”Looten” darf mit Schüssen geahndet werden.

14. Das Aufbrechen eines Fahrzeuges ist kein Beginn einer “Kampfhandlung”, erst das Einsteigen darf mit Schüssen auf die Reifen geahndet werden.

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