Regeländerung: 18.05.2017 24:00 Uhr
Tim
*ALT*
*NEU*
§6 KAMPFSITUATION
14. Das Aufbrechen eines Fahrzeuges ist kein Beginn einer “Kampfhandlung”, erst die Alarmanlage oder das Einsteigen/”Looten” darf mit Schüssen geahndet werden.
14. Das Aufbrechen eines Fahrzeuges ist kein Beginn einer “Kampfhandlung”, erst das Einsteigen darf mit Schüssen auf die Reifen geahndet werden.