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§6 Kampfsituation
11. Das "Tasern" gilt nur auf Personen mit einer Waffe im Anschlag als Kampfsituationsstart.
[Blockierte Grafik: https://www.usa-life.net/2_0/new.png] 11.1. Innerhalb von staatlichen Einrichtungen, wie Grenzposten, HQ,
Asservatenkammer und Gefängnis zählt das Tasern nie als Kampfsituationsstart.
Diese Änderungen treten am Dienstag, den 10.04.2018, um 12:00 Uhr in Kraft.
PS: Wir hatten vergessen das der Regel hinzuzufügen,
in der Abstimmung war dies ja enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Euer USA Life Team