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§6 Kampfsituation
14. Der “Fuelkiller” darf nur bei dringendem Tatverdacht verwendet werden und gilt [Blockierte Grafik: https://www.usa-life.net/2_0/new.png] für die Person,
die "gefuelkilled" wurde, als “Kampfsituation-Start”, die Warnung jedoch nicht.
Dazu darf der “Fuelkiller” nur verwendet werden, wenn die Polizisten einen Benzinkanister
mit sich führen, um diesen Tank im Notfall wieder zu befüllen.
Diese Änderungen treten am Mittwoch, den 25.04.2018, um 12:00 Uhr in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Euer USA Life Team