§4b Kampfsituation
2i. Die Polizei eröffnet das Feuer auf gepanzerte Polizei Fahrzeuge und/oder dessen Insassen.
§7 Event
5. Wird Person A bei einer Situation ohnmächtig, die vor Start eines Events begonnen hat, darf Sie auch nach Beginn des Events respawnen und an diesem teilnehmen. (beachte Nr. 4)
Fuelkiller
c. Der Fuelkiller darf auf nicht-gepanzerte Fahrzeuge (Ausnahme: Cop-Fahrzeuge) erst nach einer 5-minütigen Verfolgungsjagd verwendet werden.
Legende
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Diese Änderungen treten am Samstag, den 16.05.2020, um 14:00 Uhr in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen