§0 Wortdefinitionen
9. Reaktionszeit
Diese beträgt mindestens 10 Sekunden (Ausnahme: §4a Nr.5). Sie entfällt, wenn Person B die bis zu dem Zeitpunkt der Forderung getätigte Handlung ändert und diese eine Bedrohung für Person A darstellt oder eine Flucht-Handlung ist. Person A darf während der Reaktionszeit nicht in ein Fahrzeug einsteigen.
§4a RP-Situation
5. Während einer RP-Situation darf eine Person nicht ohne Ankündigung, gefolgt von fünf Sekunden Reaktionszeit (§0 Nr.9), getasert oder gefesselt werden.
- Getaserte Personen dürfen von dem Verursacher immer festgenommen werden.
§4b Kampfsituation
2d: Person A überfällt Person B während sich B in einem bewegenden Fahrzeug befindet. Person B hält an und schießt auf Person A nachdem Person A bereits auf das Fahrzeug von Person B geschossen hat.
- Mit Person B ist/sind ausschließlich die Person/en gemeint, die sich in dem gecallten Fahrzeug befinden.
Legende
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Diese Änderungen treten am Dienstag, den 05.03.2019, um 12:00 Uhr in Kraft.
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Euer USA Life Team